...H
AUSORDNUNG
Tja, Regeln müssen sein
| 1. | Für die Öffnung des Clubs sind keine bestimmte Zeiten vorgesehen, da genügend Schlüssel im Umlauf sind und somit der Jugendclub jederzeit von den Mitgliedern selbst aufgeschlossen werden kann. |
| 2. | Alle Jugendliche ab 14 Jahren dürfen dem Jugendclub beitreten. |
| 3. | a) Rauchen ist verboten. b) Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren ist ebenfalls verboten. |
| 4. | Beim Benutzen
der Parkplätze sollten unnötige Lärmbelästigungen
vermieden werden. |
| 5. | a) Die Füße dürfen nicht auf den Stühlen, Eckbänken und deren Polster
abgelegt
werden. b) Das Beschädigen der Theke, Tische und sonstiger Einrichtungsgegenstände ist verboten. (z.B. zerkratzen, bemalen, bekleben, etc.) |
| 6. | Wer gegen die Hausordnung verstößt, wird vom Ausschuss nach der Größe
des Vergehens verurteilt, und er hat die Buße oder Wiedergutmachung ohne Einwände zu erfüllen. |
| Klausel: | Je nach Schwere des Vergehens ist die Vollversammlung urteilsberechtigt.
Die Klausel kann angewendet werden: a) bei Verstoß gegen die Interessen des Clubs |