...H AUSORDNUNG     
Tja, Regeln müssen sein      

1. Für die Öffnung des Clubs sind keine bestimmte Zeiten vorgesehen, da
genügend Schlüssel im Umlauf sind und somit der Jugendclub jederzeit von den Mitgliedern
selbst aufgeschlossen werden kann.
2. Alle Jugendliche ab 14 Jahren dürfen dem Jugendclub beitreten.
3. a)  Rauchen ist verboten.
b) Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren ist ebenfalls verboten.
4. Beim Benutzen der Parkplätze sollten unnötige Lärmbelästigungen vermieden
werden.
5. a) Die Füße dürfen nicht auf den Stühlen, Eckbänken und deren Polster abgelegt
    werden.
b) Das Beschädigen der Theke, Tische und sonstiger Einrichtungsgegenstände ist
    verboten. (z.B. zerkratzen, bemalen, bekleben, etc.)
6. Wer gegen die Hausordnung verstößt, wird vom Ausschuss nach der Größe des
Vergehens verurteilt, und er hat die Buße oder Wiedergutmachung ohne Einwände zu
erfüllen.
Klausel: Je nach Schwere des Vergehens ist die Vollversammlung urteilsberechtigt. Die Klausel
kann angewendet werden:

a) bei Verstoß gegen die Interessen des Clubs
b) nach einer dem Ansehen des Clubs schädigenden Handlung